Vergütung

Vergütung


Als Mandant haben Sie ein Interesse daran zu erfahren, was es kostet, Ihre Rechte zu verfolgen.

In unserem ersten Gespräch besprechen wir daher nicht nur Ihr Anliegen, sondern ich informiere Sie auch über die entstehenden Kosten. Diese richten sich grundsätzlich nach den im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegten Gebühren und werden anhand des jeweiligen Gegenstandswertes ermittelt. Stehen hierbei die Ansprüche an eine qualifizierte Bearbeitung in keinem Verhältnis zu dem erforderlichen Aufwand, biete ich Ihnen den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung an.

Für Unternehmer biete ich darüber hinaus speziell den Abschluss eines Rechtsberatungsvertrages an. Dies ist oft sinnvoll und hat sich bewährt, da auf diesem Wege die in einem Unternehmen innerhalb eines Jahres aufkommenden rechtlichen Fragen kurzfristig geklärt werden können und als „Gesamtpaket“ durch eine günstige Jahrespauschale abgegolten werden.

Sicher, qualifizierte anwaltliche Beratung und Vertretung haben ihren Preis. Dennoch sollten Sie Ihren Wunsch nach geringen Kosten nicht über Ihren Wunsch nach qualifizierter rechtlicher Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche stellen. Und das müssen Sie auch nicht!

Um sich einen ersten Überblick über Ihr rechtliches Anliegen zu verschaffen, reicht häufig zunächst ein Beratungsgespräch, welches von den meisten Rechtsschutzversicherungen oft komplett übernommen wird.

Und wenn bei Ihnen weder eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, noch die Kosten aus eigenen Mitteln bestritten werden können, so können Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch staatliche Unterstützung (Beratungshilfeschein, Prozesskostenhilfe) beantragen.